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Elternmitwirkung an Schulen ist in Sachsen verfassungsrechtlich verankert.
Die Fortbildung der ehrenamtlich tätigen Elternvertreter basiert auf dem Sächsischen Schulgesetz (§45 Abs. 2 Satz 2 SächsSchulG).

Die „Mit-Mach-Seminare“ ermutigen die Eltern, sich in der Schule ihrer Kinder einzubringen und mitzugestalten. Durch die Fortbildungen soll erreicht werden, Mitwirkung als partnerschaftliche Gestaltung der Schule zu verstehen. Sie stärken Elternvertreter vor Ort und geben Hilfe zur Selbsthilfe.

Diese Fortbildungen führen in Sachsen Elternmitwirkungsmoderatoren (EMM) durch. Sie sind i.d.R. schulintern und nicht öffentlich. Aus- und Weiterbildung der EMM als Multiplikatoren finanziert das Sächsische Staatsministerium für Kultus, inhaltlich unterstützt durch den EMM-Beirat.
>>> Geschäftsordnung des Beirates
>>> Grundsätze des Beirates

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